Zwangsvollstreckung, Kommentar, m - CD-ROM

Uwe Gottwald

Buch, Gebunden
Ausgabe vom 2005
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Zwangsvollstreckung, Kommentar, m - CD-ROM - Uwe Gottwald
Aus der Amazon.de-Redaktion

Justitias Schwertarm hat nicht mehr die alte Kraft. Zuletzt ist der Schuldnerschutz durch eine erhebliche Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen noch vergrößert worden. Und nach § 850 c Abs. 2a ZPO können die Freigrenzen noch dynamisiert werden. Hinzu kommen hausgemachte Probleme bei Justizbehörden, insbesondere ein bei vielen Amtsgerichten völlig ungenügendes Gerichtsvollzieherwesen. Bei dieser Sachlage wird der Gläubiger noch präziser von dem vollstreckungsrechtlichen Instrumentarium Gebrauch machen müssen, wenn er sein in aller Regel teuer erstrittenes Urteil wenigstens teilweise realisieren will. Den Anforderungen, die sich aus dieser Sachlage ergeben, wird das Werk in hohem Maße gerecht: Einerseits stellt es in Gestalt eines Kommentars das erforderliche Detailwissen bereit, andererseits wird durch zahllose Schriftsatzmuster die Umsetzung in der Vollstreckungspraxis erleichtert. Bereits die Gesetzeserläuterungen weisen den Verfasser -- Vorsitzender Richter am Landgericht -- als Praktiker mit Blick für das Wesentliche aus. Trotz ihres hohen Informationsgehalts bleiben die Ausführungen immer klar und verständlich. Besonders schwierige oder bedeutsame Fragenkreise, wie z. B. das Rechtsbehelfs- oder Kostenwesen, werden darüber hinaus jeweils in eigenständigen Randnummern dargestellt. Die Formularsammlung schließlich lässt keinen Wunsch offen. Sie enthält nicht nur sämtliche Anträge, Klagen und Rechtsbehelfe der Zwangsvollstreckung, sondern z. B. auch ein Schriftsatzmuster zur Drittschuldnerklage, die genau genommen zum Erkenntnisverfahren gehört. Dabei werden die Formulare jeweils benutzerfreundlich den einzelnen Kommentierungen zugeordnet. Auf diese Musterschriftsätze kann auch -- wie auf den gesamten Buchinhalt -- in digitaler Form zugegriffen werden (mit Übernahmefunktion in die Textverarbeitung). Zusätzlich enthält die CD-ROM einige zentrale Urteile im Volltext. Kritikwürdig sind allenfalls Marginalien wie einzelne, praktisch irrelevante Ungenauigkeiten (Eigentum ist für Vermieterpfandrecht bedeutungslos) oder gelegentlich unterbliebene Aktualisierungen (ein Formular weist neben Amtsgericht noch Kreisgericht aus). Vier Auflagen seit 1996 sind eine bemerkenswerte Karriere für einen Spezialkommentar, die zweifellos ihre verdiente Fortsetzung finden wird. --RA Claudia von Selle