Gesellschaftsrecht

Karsten Schmidt

Buch, Taschenbuch
Ausgabe vom 1991
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Gesellschaftsrecht - Karsten Schmidt
Schmidts Standardwerk zum Gesellschaftsrecht läuft im Grunde außer Konkurrenz. Beeindruckende Genauigkeit, was die Details anbelangt, und eine gute systematische Darstellung bürgen für einen hohen praktischen Nutzwert. Auch die klare und schnörkellose Sprache und die elegante Gedankenführung überzeugen auf der ganzen Linie. Knapp 1.500 Fallbeispiele aus der Rechtsprechung sorgen zudem dafür, dass der Stoff auch für den studentischen Leser immer anschaulich bleibt.
Im Gegensatz zu anderen Autoren behandelt Schmidt die Körperschaften vor den Personengesellschaften, weil jene in ihrem hohen institutionellen Verfestigungsgrad diesen beispielgebend sein können (und dementsprechend werden innerhalb der Personengesellschaften die Handelsgesellschaften vor der BGB-Gesellschaft abgehandelt). Weiter wird etwa auch das Umwandlungsrecht bei den allgemeinen Lehren dargestellt, was gegenüber der herkömmlichen Behandlung als Spezialproblem der einzelnen Gesellschaften eine erhebliche dogmatische Aufwertung bedeutet. Diese betont systematische Darstellungsweise schließt nicht aus, dass auf Besonderheiten, zum Beispiel der Umwandlung bei den einzelnen Gesellschaften, eingegangen wird. Überhaupt zeichnet sich das Buch durch eine gelungene Verschränkung der allgemeinen Lehren mit ihren besonderen gesellschaftstypischen Ausprägungen aus. Besonders signifikant wird dies bei der Darstellung des Konzernrechts. Schließlich achtet Schmidt bei der Behandlung der einzelnen Gesellschaftsformen auf die Herausarbeitung übergreifender Strukturen (etwa bei der besonders plastischen Scheidung von körperschaftlicher Organisations- und Finanzverfassung).
Bei aller Theoriebildung wird die Vielfalt und teilweise auch Widersprüchlichkeit der Rechtswirklichkeit nie glatt gebügelt. Die Theorie folgt vielmehr, schlagwortartig ausgedrückt, durchweg der Phänomenologie -- neben dem hohen Informationsgehalt wohl der Hauptgrund für den viel gerühmten praktischen Nutzwert. Dafür sorgen auch die zahlreichen weiterführenden Hinweise auf die prozess- und verfahrensrechtliche Situation. Paradigmatisch hierfür sind natürlich die Ausführungen zur Rechts- und (daraus folgend) Parteifähigkeit der BGB-Außengesellschaft, mit denen der Autor schon in den Vorauflagen, seit ihrer Anerkennung durch den BGH im Jahre 2001, Rechtsgeschichte geschrieben hat. --Rechtsanwältin Claudia von Selle