Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung: Handkommentar, Rechtsstand: Januar 2008

Buch, Gebunden
Ausgabe vom 28. Febr. 2008
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Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung: Handkommentar, Rechtsstand: Januar 2008 -
Der Kommentar für die klare Orientierung: Zahlreiche Gesetzesänderungen sowie die umfangreiche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts haben in den letzten Jahren ein vielschichtiges und kompliziertes Rechtsgebiet entstehen lassen. Als anerkanntes Standardwerk schafft der Fitting jetzt zuverlässig Klarheit in der betrieblichen Praxis. Der Fitting ist das bewährte Handwerkszeug für alle, die sich mit dem Betriebsverfassungsgesetz beschäftigen, also Betriebsräte und Personalabteilungen, Richter und Rechtsanwälte, Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen. Die 21. Auflage kommentiert das BetrVG in der Fassung vom 25. 9. 2001 auf dem Stand 1. 1. 2002. Sie behandelt ausführlich die Reform des Betriebsverfassungsrechts durch Gesetz vom 23. 7. 2001 mit grundlegenden Änderungen u. a. in den Bereichen - Struktur und Aufbau der Arbeitnehmervertretungen - Mitbestimmungsrechte und Freistellungsansprüche des Betriebsrats - Wahlverfahren, insbesondere die neue Wahlordnung vom 11. 12. 2001 Ebenfalls berücksichtigt: Das Job-AQTIV-Gesetz vom 10. 12. 2001. Ihre Vorteile: - Schneller Zugriff durch präzisen, praxisbezogenen Stil - Ausgewogene Lösungen für Konfliktfälle - Erläuterungen aus erster Hand: Das Autorenteam hat das Betriebsverfassungsrecht in Gesetzgebung und Rechtsprechung maßgeblich mitgestaltet. Begründet von Prof. Dr. Karl Fitting +, Ministerialdirektor a. D., Mitherausgeber der 4.-17. Auflage, und Prof. Dr. Fritz Auffarth, Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts a. D. Fortgeführt von Heinrich Kaiser, Ministerialdirigent a. D., Dr. Friedrich Heither, Vors. Richter am BAG a.D., Dr. Gerd Engels, Ministerialrat im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Ingrid Schmidt, Richterin am Bundesarbeitsgericht Für Betriebsräte, Gewerkschaften, Arbeitgeber und deren Verbände, Personalleiter, Arbeitsgerichte, Rechtsanwälte, Behörden sowie die gesamte arbeitsrechtliche Praxis und Wissenschaft.