Forderungspfändung

Kurt Stöber

Buch, Gebunden
Ausgabe vom Juni 2005
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EAN/ISBN: 9783769409574
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Forderungspfändung - Kurt Stöber
Aus der Amazon.de-Redaktion
In der Vollstreckungspraxis hat die Sachpfändung ihr historisch und gesetzessystematisch begründetes Primat längst eingebüßt. Sie dient vielfach nur noch der Erlangung der Unpfändbarkeitsbescheinigung und der Vorbereitung der eidesstattlichen Offenbarung. Im Gegensatz dazu verspricht die Zwangsvollstreckung in Geldforderungen und sonstige Vermögensrechte meistens erheblich mehr Erfolg, auch wenn sie in praxi sehr oft auf die Pfändung von Arbeitseinkommen und Bankguthaben beschränkt wird.
Bereits ein flüchtiger Blick in Stöbers konkurrenzloses Standardwerk zeigt, dass für eine solche Beschränkung bei der Forderungspfändung keinerlei Anlass besteht. Enzyklopädisch vermisst der Autor die große weite Welt der Vermögensrechte, die als Zugriffsobjekt der Zwangsvollstreckung in Betracht kommen. In alphabetischer Ordnung findet der Leser selbst Exotisches wie beispielsweise Ansprüche gegen die HIV-Hilfe-Stiftung (Rn. 152 c: unpfändbar) oder Rückgewähr einer Haftverschonungskaution (Rn. 330: pfändbar). Daneben kann hier manches vollstreckungsrechtliche Kleinod entdeckt werden, zum Beispiel die Pfändung des Anspruchs auf Stammeinlage bereits gelöschter oder löschungsreifer Gesellschaften mbH, womit den übelsten Gläubigerschädigungen im Insolvenzfalle begegnet werden kann (Rn. 346).
Die klassischen Probleme der Forderungspfändung, zum Beispiel beim Vollstreckungszugriff auf den Kindergeldanspruch, werden vertieft erläutert (Rn. 153 ff.). Praktisch besonders bedeutsame Fragenkreise - wie die Pfändung von Arbeitseinkommen oder Sozialleistungen - sind zudem in selbstständigen Kapiteln abgehandelt (Rn. 871 ff., 1301 ff.). Praktiker werden darüber hinaus die zahlreichen Textbausteine zu schätzen wissen, die ihnen bei der Abfassung der Pfändungsanträge und -beschlüsse behilflich sind. Auch in punkto Aktualität lässt das Buch keine Wünsche offen: Es ist auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung (insbesondere des 7. Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen), der jüngsten Rechtsprechung (z.B. zu der Pfändung offener Kreditlinien, Rn. 112 a, 155 a f.) und berücksichtigt neuere Erscheinungsformen pfändbarer Vermögensrechte (etwa der Internet-Domain, Rn. 1645). -RA Claudia von Selle